Mitarbeiterunterweisung & Brandschutzhelfer
Brandschutzhelfer – gut vorbereitet für den Ernstfall
Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Beschäftigte über die bei ihrer Tätigkeit bestehenden Brandgefahren und die erforderlichen Schutzmaßnahmen informiert und unterwiesen werden. Dazu gehört auch, eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten mit den Aufgaben von Brandschutzhelfern vertraut zu machen.
Die maßgeblichen Anforderungen sind in der ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ konkretisiert. Die aktuell geltende Fassung stammt aus Mai 2018 und wurde zuletzt im Mai 2025 geändert.
Wie viele Brandschutzhelfer werden benötigt?
Die erforderliche Anzahl richtet sich nach der Gefährdungsbeurteilung des jeweiligen Betriebes. Als Richtwert gilt: Ein Anteil von 5 % der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend.
Eine größere Anzahl an Brandschutzhelfern kann erforderlich sein, wenn beispielsweise
- eine erhöhte Brandgefährdung besteht,
- sich besonders viele Personen in der Arbeitsstätte aufhalten,
- Personen mit eingeschränkter Mobilität anwesend sind,
- die Arbeitsstätte eine große räumliche Ausdehnung hat oder
- im Schichtbetrieb gearbeitet wird.
Auch Abwesenheiten, beispielsweise durch Urlaub, Krankheit oder Fortbildungen, sind bei der erforderlichen Anzahl zu berücksichtigen.
Ausbildung und Unterweisung
Brandschutzhelfer müssen für ihre Aufgaben fachkundig unterwiesen und praktisch geschult werden. Die Unterweisung umfasst unter anderem:
- Grundzüge des vorbeugenden Brandschutzes
- betriebliche Brandschutzorganisation
- Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
- Gefahren durch Brände
- richtiges Verhalten im Brandfall
- praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen
Insbesondere die praktische Löschübung mit Feuerlöschern ist Bestandteil der fachkundigen Unterweisung.
Regelmäßige Auffrischung
Die ASR A2.2 nennt für Brandschutzhelfer keinen starren jährlichen Wiederholungstermin. Die Wiederholung der Unterweisung und praktischen Übung ist vielmehr entsprechend den betrieblichen Gegebenheiten und der Gefährdungsbeurteilung festzulegen. Bei normaler Brandgefährdung hat sich in der Praxis eine Wiederholung in Abständen von zwei bis fünf Jahren bewährt. Bei besonderen betrieblichen Bedingungen können kürzere Abstände erforderlich sein.
Eine regelmäßige Auffrischung ist insbesondere dann sinnvoll, wenn sich betriebliche Abläufe, Arbeitsbereiche, eingesetzte Stoffe oder die Brandschutzorganisation verändern.
Mitarbeiterunterweisung von Feuerschutz Schönsteiner
Eine gute Brandschutzunterweisung vermittelt nicht nur theoretisches Wissen. Entscheidend ist, dass Mitarbeiter im Ernstfall wissen, was zu tun ist und wie sie vorhandene Feuerlöscheinrichtungen richtig einsetzen.
Feuerschutz Schönsteiner unterstützt Unternehmen bei der Unterweisung und praktischen Schulung von Brandschutzhelfern. Dabei werden die wesentlichen Grundlagen des vorbeugenden Brandschutzes vermittelt und der sichere Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen praktisch geübt.
Wir sind bayernweit für Sie tätig – mit Schwerpunkt im Großraum Nürnberg.
Sie möchten Ihre Mitarbeiter als Brandschutzhelfer unterweisen lassen?
Gerne beraten wir Sie zu den Anforderungen in Ihrem Betrieb und zur erforderlichen Anzahl von Brandschutzhelfern.


