• Mitarbeiterunterweisung

    Unterweisung zum richtigen Verhalten im Brandfall

Unterweisung zum richtigen Verhalten im Brandfall –
brandschutztechnische Unterweisung

WICHTIGER HINWEIS:

Die neue ASR A2.2 ersetzt die bislang gültig gewesene ASR 13 vollständig und übergangslos. Mit ihr wird das Thema „Brandschutzhelfer“ konkret festgelegt und verpflichtet den Arbeitgeber zur Bereitstellung.

ASR A2.2 Arbeitsstättenrichtlinie Feuerlöscheinrichtungen

Die neue ASR A2.2 (Dezember 2012) rückt den Brandschutzhelfer stärker in den Vordergrund. Demnach muss der Arbeitgeber eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten zu Brandschutzhelfern ernennen. Diese ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. I.d.R. gilt ein Anteil von mindestens 5% der Beschäftigten als ausreichend. Eine größere Anzahl an Brandschutzhelfern kann bei erhöhter Brandgefährdung, aber auch bei Schichtbetrieben erforderlich sein (ihre Feuerversicherung gibt Auskunft). Brandschutzhelfer sind einmal jährlich zu unterweisen. Die ASR legt erstmals auch die Unterweisungsinhalte wie Grundzüge des vorbeugenden Brandschutzes, Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation, Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen und Gefahren durch Brände sowie das Verhalten im Brandfall fest. Zusätzliche praktische Übungen für den Umgang wie z.B. mit dem Feuerlöscher und ggf. Wandhydranten sind ebenfalls Bestandteil dieser Unterweisung.

Rechtliche Grundlagen
Technische Regeln für Arbeitsstätten
Betriebssicherheitsverordnung und Gerätesicherheitsgesetz

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